Hundeführerschein & Co

Sachkunde für Hundehalter:innen

"Sachkunde in der Hundehaltung" ist etwas, das von den meisten Hundemenschen als sehr sinnvoll bewertet wird. Und doch besteht rund um das Thema viel Verwirrung: Verschiedene Begriffe, Paragraphendschungel, unterschiedliche Anforderungen & die große Frage, wie man denn tatsächlich sachkundig wird ... 

 

Zeit aufzuräumen und das Thema verständlicher zu machen 👇

Sachkunde ein "Nice-to-have"?

Ganz und gar nicht! Auch wenn das Thema "Sachkunde" oft als lästige Pflicht empfunden wird, die man nur erfüllt, wenn man muss ... Dabei sollte die Sachkunde als Hundehalter:in ein Standard sein, den jede/r von sich aus erfüllen möchte.

 

Mit "Sachkunde" ist letztlich gemeint, dass man als Hundehalter:in über fundiertes Wissen über Hunde verfügt und sein eigenes Mensch-Hund-Team im Alltag sicher anleiten kann. Und das ist doch für alle Hundehalter:innen erstrebenswert, oder?

 

Bei der Sachkunde geht es also auch um Self-Empowerment und um Leadership: Denn wer sich einen Hund ins Leben holt, übernimmt nicht nur Verantwortung, sondern auch Führung für sein Mensch-Hund-Team. Und dafür braucht es:

  • ein fundiertes Basiswissen über Hundeverhalten, Bedürfnisse, Kommunikation & artgerechte Haltung
  • eine praktische Toolbox, um den Hund fair und sicher durch den Alltag zu begleiten
  • ein Bewusstsein für die Rechte und Pflichten als Mensch-Hund-Team im gesellschaftlichen Miteinander

     

Du solltest dich also nicht erst dann mit deiner Sachkunde beschäftigen, wenn du dazu verpflichtet bist, sondern am besten schon bevor ein Hund bei dir einzieht. 
 

Für deinen Hund. Für dich. Für uns alle.

Sachkundenachweis, Hundeführerschein & Co?

Rund um die Sachkunde von Hundehalter:innen schwirren viele Bezeichnungen durch den Raum – von kleiner/großer Sachkunde über Wesenstest bis zum Hundeführerschein. Oft werden diese Begriffe synonym verwendet, dabei meinen sie unterschiedliche Dinge und dienen teils ganz verschiedenen Zwecken.

 

Sachkundenachweis: Dies ist der Oberbegriff für den Nachweis einer Sachkunde von Hundehalter:innen, dass sie grundlegendes Wissen über Hundehaltung, Hundeverhalten und rechtliche Grundlagen haben und einen Hund sicher im Alltag führen und anleiten können. 

 

Kleine Sachkunde: Meist ein theoretischer Test, der Grundlagenwissen zu Hundehaltung, Erziehung, Verhalten und Recht abfragt. Oft als Voraussetzung für die Haltung bestimmter Hunde verlangt. Da hier lediglich das Wissen der Halter:innen geprüft wird, gilt die Sachkunde meist dauerhaft und muss nicht wiederholt werden.

 

Große Sachkunde: Die "Große Sachkunde" ist umfassender als die "Kleine Sachkunde" und häufig beim Halten von "Listenhunden" verlangt. Sie kann neben einem Theorieteil auch eine praktische Prüfung (mit Hund) enthalten.

 

Hundeführerschein: Ein Begriff der aktuell sehr inflationär verwendet wird. Konzeptionell soll der Hundeführerschein als Nachweis dienen, dass Hund und Halter:in gemeinsam sicher im Alltag agieren können – also ein Team sind. Daher besteht ein Hundeführerschein i.d.R. aus einem Theorie- und Praxisteil. Der Hundeführerschein gilt meistens nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team. 

 

Wesenstest: Der Wesenstest ist eine Verhaltensüberprüfung des Hundes, der meist durch eine sachverständige Stelle erfolgt. Ziel ist es zu beurteilen, ob der Hund gefährlich ist – oft relevant v.a. bei "Listenhunden" oder nach Beißvorfällen.

 

Gehorsamkeitsprüfung: Dies ist eine praktische Prüfung, bei der der Gehorsam und die Führbarkeit des Hundes im Alltag überprüft wird. Häufig ist die Gehorsamkeitsprüfung ein Teil eines Hundeführerscheins oder einer praktischen Sachkundeprüfung.

 

Kurz gesagt: Hinter den Begriffen steckt keine einheitliche Regelung und sie werden auch von den Bundesländern unterschiedlich angewendet. Auch die Anforderungen variieren je nach Bundesland, Hundetyp und Anlass. Grundsätzlich empfiehlt sich daher erstmal von einer "Sachkunde für Hundehalter:innen" zu sprechen und sich individuell zu informieren, durch welche Prüfungsform die Sachkunde im zuständigen Bundesland erlangt wird.

🇩🇪 Deutschland

In Deutschland besteht aktuell keine einheitliche bundesgesetzliche Regelung. Die Voraussetzungen für die entsprechenden Sachkundenachweise sind durch behördlich anerkannte Personen und Stellen in den Hundegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Es ist daher zu empfehlen, die individuellen Regelungen bei den zuständigen Ordnungs- und Veterinärämtern zu betrachten. 
 

Im folgenden haben wir eine Kurzübersicht zusammengestellt ...

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Sachkunde aktuell nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Ab spätestens 2026 soll in Baden-Württemberg ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Hundehalter:innen eingeführt werden.

 

Welches Gesetz gilt?
Die geplante allgemeine Sachkundepflicht für Hundehalter:innen wird voraussichtlich in einem neuen Gesetz verankert. Die derzeitige Regelung zur Sachkunde betrifft nur die Haltung von gefährlich eingestuften Hunden und ist in der Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde (Kampfhundeverordnung – PolVOgH) geregelt:

👉 zur Kampfhundeverordnung (PolVOgH)

 

Quellen:

Kampfhundeverordnung | Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

PolVOgH | Baden-Württemberg Landesrecht BW

Sachkundenachweis Hundehaltung | Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz BW

Bayern

In Bayern ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Mit einem freiwilligen Sachkundenachweis – wie einer Hundeführerscheinprüfung – können jedoch Vorteile entstehen, wie z. B. Steuerermäßigungen oder die Befreiung von der Leinenpflicht. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Stadt oder Gemeinde.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Das zuständige Bayerische Staatsministerium empfiehlt seit 2002 den Besuch des Kurses "Hundeführerschein-Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden" der Bayerischen Landestierärztekammer. Dieser Hundeführerschein ist als theoretischer Kurs entworfen und die Wissensvermittlung findet durch Arbeitsblätter, einem Begleitbuch und Videos statt. Der Hundeführerschein schließt mit einer theoretischen Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen ab, Dieser Hundeführerschein wird nur von speziell fortgebildeten Tierärzt:innen durchgeführt.

 

Welches Gesetz gilt?
In Bayern gibt es keine landesweit einheitliche Regelung zur allgemeinen Sachkunde für Hundehalter:innen. Zuständig für eventuelle Sonderregelungen sind die Kommunen. Weitere Informationen geben das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt:

👉 zum Bayern Portal

 

Quellen:

Hundehaltung | Bayern Portal

Hundeführerschein | Bayerische Landestierärztekammer

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit | Gesetze Bayern

Berlin

In Berlin ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Mit einem freiwilligen Sachkundenachweis – der Berliner Hundeführerscheinprüfung – kann jedoch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht beantragt werden, sodass der Hund auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen ohne Leine geführt werden darf.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Die Sachkunde wird in der Regel durch eine erfolgreiche Sachkundeprüfung nach § 7 HundeG Berlin (oder eine vergleichbare Prüfung) erbracht. Die Sachkundeprüfung – wie der Berliner Hundeführerschein – besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Theorieteil beantworten Halter:innen Multiple-Choice-Fragen zu Themen wie Hundeverhalten, Erziehung, Pflege, Haltung und rechtlichen Grundlagen. In der praktischen Prüfung wird das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen überprüft – darunter Leinenführigkeit, Abrufbarkeit und der Umgang mit Umweltreizen. Der Hund muss dafür mindestens 12 Monate alt sein. Der Berliner Hundeführerschein gilt nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team. Für weitere Hunde ist jeweils eine neue Prüfung erforderlich.

 

Zudem gelten Personen als sachkundig, die in den vergangenen 5 Jahren einen Hund 3 Jahre lang ununterbrochen und ohne Beanstandung gehalten haben oder deren Sachkunde durch beruflichen Qualifikationen (z.B. Tierärzt:innen, Diensthundeführer:innen, Rettungshundeführer:innen) eine andere Behörde anerkannt wurde.

 

Welches Gesetz gilt?
Die Regelungen zur Sachkunde finden sich in dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin – dem Berliner Hundegesetzes (HundeG) und der Berliner Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO):

👉 zum Berliner Hundegesetz (HundeG)

👉 zur Berliner Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO)

 

Quellen:

Berliner Hundegesetz | Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Befreiung der Leinenpflicht | Service Portal Berlin

Brandenburg

In Brandenburg ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend. Es gibt keine Rasseliste mehr. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen.

 

Welches Gesetz gilt?
Die Regelungen zur Sachkunde finden sich in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, der Hundehalteverordnung (HundehV):

👉 zur Hundehalterverordnung (HundehV)

 

Quellen:

Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, der Hundehalteverordnung (HundehV) | Landesregierung Brandenburg

Bremen

In Bremen ist die Sachkunde für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Darüber hinaus kann im Einzelfall die Ortspolizeibehörde einen Nachweis verlangen, wenn Zweifel an der Sachkunde bestehen. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Ab dem 1. Juli 2026 wird der Sachkundenachweis für alle zukünftigen Hundehalter:innen in Bremen verpflichtend und es wird ein Bremer Hundeführerschein eingeführt.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Die Sachkunde soll ab Juli 2026 von allen Hundehalter:innen durch eine erfolgreiche Hundeführerscheinprüfung erbracht werden. Der Bremer Hundeführerschein soll aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. Im Theorieteil sollen Halter:innen vor der Hundeanschaffung zu Themen wie  Hundeverhalten, artgerechte Haltung, Erziehung und rechtliche Vorgaben geprüft werden. Die praktische Prüfung soll innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden und das Mensch-Hund-Team in Alltagssituationen prüfen – darunter Leinenführigkeit, Abrufbarkeit und der Umgang mit Umweltreizen. Hundehalter:innen, die bereits einen Hund halten, müssen diese Prüfungen nicht nachholen. Halter:innen, die in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatten und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden haben, müssen nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.

 

Welches Gesetz gilt?
Die aktuelle Regelung zur Sachkunde findet sich im Gesetz über das Halten von Hunden im Lande Bremen (HundeG). Die geplante Neuregelung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Zum aktuellen Bremer Hundegesetz:

👉 zum Bremer Hundegesetz (HundeG)

 

Quellen:

Hundehaltung | Freien Hansestadt Bremen

Hundeführerschein ab 2026 | Senatskanzlei Bremen | Pressestelle des Senats

Hamburg

In Hamburg ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Mit einem freiwilligen Sachkundenachweis kann jedoch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht beantragt werden.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Die freiwillige Sachkunde wird in der Regel durch eine Gehorsamsprüfung mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen abgelegt. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Theorieteil beantworten Halter:innen Multiple-Choice-Fragen zu Themen wie Hundeverhalten, Erziehung, Pflege, Haltung und rechtlichen Grundlagen. In der praktischen Prüfung wird das Mensch-Hund-Team in Alltagssituationen überprüft – darunter Leinenführigkeit, Abrufbarkeit und der Umgang mit Umweltreizen. Der Hund muss dafür mindestens 12 Monate alt sein. Eine Liste der anerkannten Prüfstellen kann bei den zuständigen Behörden oder auf offiziellen Websites eingesehen werden.

 

Die Sachkunde gilt nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team. Für weitere Hunde ist jeweils eine neue Prüfung erforderlich. 

 

Welches Gesetz gilt?
Die Regelungen zur Sachkunde finden sich im Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden, das Hamburger Hundegesetz, und in der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (HundeGDVO). Das Hamburger Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten:

👉 zum Hamburger Hundegesetz (HundeG)

👉 zur Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (HundeGDVO)

 

Quellen:

Hunde halten in Hamburg | Hamburg Service

Befreiung von der Leinenpflicht | Hamburg Service

Hessen

In Hessen ist die Sachkunde für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Mit einem freiwilligen Sachkundenachweis – wie einer Hundeführerscheinprüfung – können jedoch ggf. Vorteile wie z. B. Steuerermäßigungen entstehen. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Stadt oder Gemeinde.

 

Welches Gesetz gilt?
Die Regelungen zur Sachkunde finden sich in der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO):

👉 zur Hessischen Hundeverordnung (HundeVO)

 

Quellen:

Gefährliche Hunde | Verwaltungsportal Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend. Es gibt keine Rasseliste mehr. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen.

 

Welches Gesetz gilt?
Die Regelungen zur Sachkunde finden sich im in der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V):

👉 zur Hundehalterverordnung (HundehVO M-V)

 

Quellen:

Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Sachkunde für alle Hundehalter:innen verpflichtend. Es gibt keine Rasseliste. Halter:innen, die in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatten und schon die theoretische Hundeführerscheinprüfung bestanden haben, müssen nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Hundehalter:innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Der Niedersächsische Hundeführerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Theorieteil beantworten Halter:innen vor der Hundeanschaffung Multiple-Choice-Fragen zu Themen wie Hundeverhalten, artgerechte Haltung, Erziehung und rechtliche Vorgaben geprüft. Die praktische Prüfung muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden und der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein. Das Mensch-Hund-Team wird in Alltagssituationen geprüft – darunter Leinenführigkeit, Abrufbarkeit und der Umgang mit Umweltreizen. Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass Halter:innen ihren Hund einschätzen können, gefährliche Situationen erkennen und in der Lage sind, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Weitere Informationen zu Beispielfragen und der Prüfungsvorbereitung finden sich hier.

 

Der Niedersächsische Hundeführerschein gilt nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team. Für weitere Hunde ist jeweils eine neue Prüfung erforderlich.

 

Welches Gesetz gilt?
Die Regelungen zur Sachkunde finden sich in dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG):

👉 zum Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG)

 

Quellen:

Informationen zum Hundegesetz | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Informationen zum Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) | Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Nordrhein-Westfalen (NRW)

In NRW ist die Sachkunde für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt eine Rasseliste. Zudem gilt in NRW die 40/20-Regel: Halter:innen von "großen Hunden" müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Als "große Hunde" gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Der Sachkundenachweis NRW für Halter:innen von "großen Hunden" (40/20-Regel) besteht lediglich aus einer theoretischen Prüfung, die Hundehalter:innen einmalig erfolgreich ablegen müssen. Es geht um den Nachweis der theoretischen Sachkunde von Halter:innen. Daher sollte der Sachkundeprüfung vor der Hundeanschaffung bestanden werden. Die Pürfung umfasst 30 zufällig ausgewählte Multiple-Choice-Fragen zu Themen wie Hundeverhalten, artgerechte Haltung, Erziehung und rechtliche Vorgaben. Alle Fragebögen und Lösungen sind durch die Tierärztekammer NRW festgelegt und stehen zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Wichtig: Seit dem 1. März 2025 gibt es neue Fragebögen, die verpflichtend sind. Die Prüfung wird von Tierärzt:innen oder anerkannten Sachverständigen abgenommen. Weitere Informationen zum Fragekatalog und der Prüfungsvorbereitung finden sich hier.

 

Zudem gelten Personen als sachkundig, deren Sachkunde durch beruflichen Qualifikationen (z.B. Tierärzt:innen, Diensthundeführer:innen, Rettungshundeführer:innen) eine andere Behörde anerkannt wurde.

 

Welches Gesetz gilt?
Die Regelungen zur Sachkunde finden sich im Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW)

👉 zum Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

👉 zur Ordnungsbehördliche Verordnung (DVO LHundG NRW)

 

Quellen:

Hundehaltung NRW | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Sachkundebescheinigung LHundG | Tierärztekammer Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen.

 

Welches Gesetz gilt?
Die derzeitige Regelung zur Sachkunde betrifft nur die Haltung von gefährlich eingestuften Hunden und ist in dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) geregelt:

👉 zum Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)

 

Quellen:

Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen | Rheinland-Pfalz Landesregierung

Saarland

Im Saarland ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen.

 

Welches Gesetz gilt?
Die derzeitige Regelung zur Sachkunde betrifft nur die Haltung von gefährlich eingestuften Hunden und ist in dem Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) geregelt:

👉 zum Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL)

 

Quellen:

Gefährliche Hunde im Saarland beantragen | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Sachsen

In Sachsen ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen.

 

Welches Gesetz gilt?
Die derzeitige Regelung zur Sachkunde betrifft nur die Haltung von gefährlich eingestuften Hunden und ist in dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) geregelt:

👉 zum Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)

 

Quellen:

GefHundG | Sächsische Staatskanzlei

Sachsen-Anhalt

In Sachssen-Anhalt ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend und es gibt zudem eine Rasseliste. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen.

 

Welches Gesetz gilt?
Die derzeitige Regelung zur Sachkunde betrifft nur die Haltung von gefährlich eingestuften Hunden und ist in dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren, dem Hundegesetz (HundeG LSA) und Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes, der Hundeverordnung (HundeVO LSA) geregelt:

👉 zum Hundegesetz SA (HundeG LSA)

👉 zur Hundeverordnung SA (HundeVO LSA)

 

Quellen:

Das Hundegesetz und Hunderegister | Landesportal Sachsen-Anhalt

Informationen zum Hundegesetz | Landesportal Sachsen-Anhalt
Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz (VwV-HundeG LSA) | Landesrecht Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend. Es gibt keine Rasseliste mehr. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Mit einem freiwilligen Sachkundenachweis – wie einer Hundeführerscheinprüfung – können jedoch Vorteile entstehen, wie z. B. Steuerermäßigungen. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Stadt oder Gemeinde.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Theorieteil beantworten Halter:innen Multiple-Choice-Fragen zu Themen wie Hundeverhalten, Erziehung, Pflege, Haltung und rechtlichen Grundlagen. In der praktischen Prüfung wird das Mensch-Hund-Team in Alltagssituationen überprüft – darunter Leinenführigkeit, Abrufbarkeit und der Umgang mit Umweltreizen. Eine Liste der anerkannten Prüfstellen kann bei den zuständigen Behörden oder auf offiziellen Websites eingesehen werden.

 

Welches Gesetz gilt?
Die derzeitige Regelung zur Sachkunde betrifft nur die Haltung von gefährlich eingestuften Hunden und ist in dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) und der Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein (VwV-HundeG) geregelt:

👉 zum Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

👉 zur Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein (VwV-HundeG)

 

Quellen:

Private Hundehaltung | Landesportal Schleswig-Holstein

Thüringen

In Thüringen ist die Sachkunde nur für Halter:innen von als gefährlich eingestuften Hunden verpflichtend. Es gibt keine Rasseliste mehr. Alle anderen Hundehalter:innen müssen zurzeit keinen Sachkundenachweis erbringen. Mit einem freiwilligen Sachkundenachweis – wie einer Hundeführerscheinprüfung – können jedoch Vorteile entstehen, wie z. B. Steuerermäßigungen. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Stadt oder Gemeinde.

 

Wie wird der Sachkundenachweis erbracht?
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im Theorieteil beantworten Halter:innen Multiple-Choice-Fragen zu Themen wie Hundeverhalten, Erziehung, Pflege, Haltung und rechtlichen Grundlagen. In der praktischen Prüfung wird das Mensch-Hund-Team in Alltagssituationen überprüft – darunter Leinenführigkeit, Abrufbarkeit und der Umgang mit Umweltreizen. Eine Liste der anerkannten Prüfstellen kann bei den zuständigen Behörden oder auf offiziellen Websites eingesehen werden.

 

Welches Gesetz gilt?
Die derzeitige Regelung zur Sachkunde betrifft nur die Haltung von gefährlich eingestuften Hunden und ist in dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) geregelt:

👉 zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)

 

Quellen:

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) | Landesrecht Thüringen

🇦🇹 Österreich

In Österreich bestehen aktuell noch unterschiedliche Regelungen zum Sachkundenachweis für Hundehalter:innen, die je nach Bundesland variieren. So gilt aktuell z.B.:

  • In Wien ist seit 2019 für alle neuen Hundehalter:innen ein Sachkundenachweis verpflichtend. Für Hunde der Rasseliste ist ein verpflichtender Hundeführerschein erforderlich, der nach 21 Monaten wiederholt werden muss.
  • In Niederösterreich ist seit Juni 2023 neue Hundehalter:innen der Besuch eines dreistündigen Kurses verpflichtend, um den sogenannten "NÖ Hundepass" zu erhalten. Für Hunde der Rasseliste ist eine erweiterte Sachkunde erforderlich.
  • In Oberösterreich gilt seit Dezember 2024 ein allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter:innen. Für auffällige oder gefährliche Hunde ist ein erweiterter Sachkundenachweis mit einer praktischen Prüfung notwendig.
  • In Salzburg ist ein allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter:innen verpflichtend. Zudem gibt es erweiterte Kurse für gefährliche Hunde (Umfang mindestens 10 Stunden).
  • In der Steiermark ist seit 2012 ein "Hundekundenachweis" für Ersthundehalter:innen verpflichtend.

Ab Juli 2026 soll jedoch ein landesweiter Sachkundenachweis verpflichtend eingeführt werden. Dieser soll mindestens vier Stunden Theorie und zwei Stunden Praxis umfassen, die vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden müssen.

 

👉 mehr Informationen

🇨🇭Schweiz

Aktuell gibt es in der Schweiz keinen landesweit verpflichtenden Sachkundenachweis. Die obligatorischen Sachkundenachweis-Kurse wurden im Jahr 2017 abgeschafft. Seitdem liegt die Entscheidung über verpflichtende Hundekurse bei den einzelnen Kantonen, die eigene Regelungen treffen können. So gilt z.B. im Kanton Zürich ab dem 1. Juni 2025 eine neue Hundeverordnung, die Ersthundehalter:innen verpflichtet, einen theoretischen Kurs mit Prüfung zu absolvieren. Zusätzlich müssen alle Hundehalter:innen einen praktischen Kurs absolvieren, der spezifische Lernziele wie Grundgehorsam und sicheres Verhalten im Alltag abdeckt.

 

👉 mehr Informationen

Du möchtest News rund um die Sachkunde erhalten?
Zu unserem Newsletter 👇

über uns

Wir sind überzeugt: Tierschutz beginnt bei dir und deiner sachkundigen Hundehaltung. Denn wer über fundiertes Wissen und eine praktische Toolbox verfügt, kann sicherer Entscheidungen treffen. Und so wird das Zusammenleben mit Hund leichter.

 

Du hast Fragen zur Sachkunde in der Hundehaltung?

Wir freuen uns auf den Austausch mit dir!
Dominique & Pilar

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.